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Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung

Um die schönsten Tage des Jahres nicht durch unerwartete Überraschungen zu ruinieren, ist es empfehlenswert sich für die Reisen abzusichern. Die Reiseversicherer haben eine breite Palette von Reiseversicherungen im Angebot. Vor Antragsstellung ist ein online Versicherungsvergleich auf jedem Fall empfehlenswet. Ein kostenloser online Vergleich kann Ihnen helfen, schnell und bequem die besten Angebote bzw. Anbieter zu finden. Zu den wichtigsten Versicherungen, die Sie für eine Urlaubs- bzw. Auslandsreise benötigen, gehören unter anderen:

• Die Auslandsreisekrankenversicherung trägt weltweit die Behandlungskosten und im Ernstfall den Rücktransport nach Deutschland. Reisen innerhalb des Landes sind über Ihre gesetzliche bzw. private Krankenversicherung abgedeckt.

• Die Reiserücktritt-Versicherung übernimmt Storno-Kosten wenn eine Reise aus einem wichtigen Grund (beispielweise Krankheit, Tod eines nahen Angehörigen usw.) nicht angetreten werden kann.

• Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt Reisegepäck im Fall von Einbruch, Diebstahl oder vorsätzlicher Sachbeschädigung.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sowohl für gesetzlich als auch für privat krankenverischerte Personen sehr wichtig. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Behandlungenkosten im Ausland nur dann erstattet, wenn:

• es sich um einen Aufenthalt in einem EU-Land handelt oder

• in einem Land, mit dem ein "Sozialversicherungsabkommen" besteht und

• in diesem Land der Arzt den deutschen Auslandskrankenschein akzeptiert hat.

Dies ist aber oftmals nicht der Fall. Reisende bekommen eine "schöne" Privatrechnung mit satten Gebühren verpasst. Die gesetzliche Krankenkassen zahlen dann den Teil der Kosten, der auch in Deutschland für die Behandlung angefallen wäre. Den Rest muss der Versicherte privat aus eigener Tasche bezahlen.

Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland werden in der Regel als auch die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen nicht bezahlt.

Versicherte der privaten Krankenkassen haben innerhalb Europas also nicht nur in EU-Ländern den gleichen Versicherungsschutz wie in der BRD. Ausserhalb Europas besteht 1 Monat Versicherungsschutz, eventuell je nach Versicherungsbedingungen auch länger. Die meisten Vollkostentarife sehen allerdings keine Versicherungsleistung für Rücktransporte nach Deutschland vor.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt für die vereinbarte Reisezeit die Kosten für den vereinbarten Versicherungsschutz.

Üblich ist eine Reisekrankenpolice, die für alle Auslandsaufenthalte bis zu 6 Wochen gilt. Es gibt aber natürlich auch andere Policen, die für längere Reisen Versicherungsschutz bietet. Der Versicherungsbeitrag gilt pro Person, es sei denn, es handelt sich um eine sog. Familien-Police mit Pauschal-Beitrag für die gesamte Familie. Wer mehr als 6 Wochen im Ausland verbringen möchte bzw. im Laufe eines Jahres mehrere Auslandsreisen im Plan hat, für den ist eine Jahrespolice die beste Wahl.

Quelle: versicherungvergleich.info.

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